Derzeit gültige Förderprogramme

Diese Programme kommen für Betriebe der sächsischen Ernährungswirtschaft am ehesten in Frage. Jeder Eintrag führt zu der Stelle, die über die Förderung entscheidet oder dazu berät – bei den Förderrichtlinien ist das die Sächsische Aufbaubank. Die Angaben hier sind eine Orientierung und nicht verbindlich. Ob ein Programm zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gern im Gespräch.

  • RL MSV/2015

    Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung (neues Fenster)

    Wer gefördert wird
    Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    Was gefördert wird
    Organisationskosten bei der Gründung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen in Lager, Produktionsanlagen und Verarbeitungsstätten. Der Investitionsort muss in Sachsen liegen.
    Fördersatz
    bis 75 % für Organisationskosten, bis 40 % für Investitionen
    Mindestinvestition
    30.000 Euro, im Ökosektor 10.000 Euro

    Angaben geprüft am 28.09.2026

  • Regionales Wachstum

    Förderrichtlinie Regionales Wachstum (neues Fenster)

    Die Mittel sind für mehrere Regionen ausgeschöpft; dort sind derzeit keine neuen Anträge möglich. Bitte vorab bei der Sächsischen Aufbaubank nachfragen.

    Wer gefördert wird
    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe in strukturschwachen Regionen Sachsens; Vorhaben in Dresden und Leipzig sind ausgenommen
    Was gefördert wird
    Errichtung neuer Betriebsstätten, Erweiterung bestehender Standorte, Produktdiversifizierung und grundlegende Änderungen von Produktionsprozessen — Gebäude, Maschinen, Anlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter.
    Fördersatz
    bis 70 % in den Revieren der Lausitz und Mitteldeutschlands, sonst bis 40 %
    Mindestinvestition
    20.000 Euro

    Angaben geprüft am 28.09.2026

  • GRW RIGA

    Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (neues Fenster)

    Wer gefördert wird
    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft — kleine, mittlere und große — sowie gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
    Was gefördert wird
    Anlagevermögen wie Gebäude, Maschinen und immaterielle Güter, Lohnkosten neu geschaffener Stellen über zwei Jahre sowie Investitionen in Forschungsinfrastruktur, Umweltschutz und Energieeffizienz.
    Fördersatz
    bis 45 %, für Forschungseinrichtungen bis 50 %
    Mindestinvestition
    50.000 Euro, in Chemnitz, Dresden und Leipzig 70.000 Euro

    Angaben geprüft am 28.09.2026

  • INQA

    INQA-Coaching

    Wer gefördert wird
    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Verarbeitung und Vermarktung tätig sind, aber auch andere gewerbliche Unternehmen wie z. B. Gastronomie- und Hotelleriebetriebe. Die Landwirtschaft ist leider ausgeschlossen.
    Was gefördert wird
    Ein mitarbeiterorientiertes Beratungsprogramm. In einer kostenfreien Erstberatung durch eine INQA-Beratungsstelle (IBS) werden die Fördervoraussetzungen und der konkrete betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt.

    Angaben geprüft am 20.10.2026