Derzeit gültige Förderprogramme
Diese Programme kommen für Betriebe der sächsischen Ernährungswirtschaft am ehesten in Frage. Jeder Eintrag führt zu der Stelle, die über die Förderung entscheidet oder dazu berät – bei den Förderrichtlinien ist das die Sächsische Aufbaubank. Die Angaben hier sind eine Orientierung und nicht verbindlich. Ob ein Programm zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gern im Gespräch.
RL MSV/2015
Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung (neues Fenster)
- Wer gefördert wird
- Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Was gefördert wird
- Organisationskosten bei der Gründung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen in Lager, Produktionsanlagen und Verarbeitungsstätten. Der Investitionsort muss in Sachsen liegen.
- Fördersatz
- bis 75 % für Organisationskosten, bis 40 % für Investitionen
- Mindestinvestition
- 30.000 Euro, im Ökosektor 10.000 Euro
Angaben geprüft am 28.09.2026
Regionales Wachstum
Förderrichtlinie Regionales Wachstum (neues Fenster)
Die Mittel sind für mehrere Regionen ausgeschöpft; dort sind derzeit keine neuen Anträge möglich. Bitte vorab bei der Sächsischen Aufbaubank nachfragen.
- Wer gefördert wird
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe in strukturschwachen Regionen Sachsens; Vorhaben in Dresden und Leipzig sind ausgenommen
- Was gefördert wird
- Errichtung neuer Betriebsstätten, Erweiterung bestehender Standorte, Produktdiversifizierung und grundlegende Änderungen von Produktionsprozessen — Gebäude, Maschinen, Anlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter.
- Fördersatz
- bis 70 % in den Revieren der Lausitz und Mitteldeutschlands, sonst bis 40 %
- Mindestinvestition
- 20.000 Euro
Angaben geprüft am 28.09.2026
GRW RIGA
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (neues Fenster)
- Wer gefördert wird
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft — kleine, mittlere und große — sowie gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
- Was gefördert wird
- Anlagevermögen wie Gebäude, Maschinen und immaterielle Güter, Lohnkosten neu geschaffener Stellen über zwei Jahre sowie Investitionen in Forschungsinfrastruktur, Umweltschutz und Energieeffizienz.
- Fördersatz
- bis 45 %, für Forschungseinrichtungen bis 50 %
- Mindestinvestition
- 50.000 Euro, in Chemnitz, Dresden und Leipzig 70.000 Euro
Angaben geprüft am 28.09.2026
INQA
INQA-Coaching
- Wer gefördert wird
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Verarbeitung und Vermarktung tätig sind, aber auch andere gewerbliche Unternehmen wie z. B. Gastronomie- und Hotelleriebetriebe. Die Landwirtschaft ist leider ausgeschlossen.
- Was gefördert wird
- Ein mitarbeiterorientiertes Beratungsprogramm. In einer kostenfreien Erstberatung durch eine INQA-Beratungsstelle (IBS) werden die Fördervoraussetzungen und der konkrete betriebliche Unterstützungsbedarf geklärt.
Angaben geprüft am 20.10.2026